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Krone Maklerin Alexandra Schmidt

Immobilienagentur Schmidt GmbH

Ihre Partner in Idar-Oberstein, Kirn & Umgebung

Über uns

Infos folgen.

Home Staging

HOME STAGING ist kurz gesagt:

"Das professionelle Präsentieren von Immobilien die zum Verkauf stehen."

Übertragen kann man dies selbstverständlich auch auf Mietobjekte. HOME STAGING ist interessant für alle Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen und diese verkaufen möchten. HOME STAGING ist interessant für Immobilienmakler.

 

HOME STAGING kann den Wert einer Immobilie visuell steigern, und somit indirekt ggf. auch einen höheren Verkaufspreis erzielen.

HOME STAGING führt in den meisten Fällen zu wesentlich schnelleren Verkäufen.

 

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home staging Foto

Ihr Widerrufsrecht

Der Gesetzgeber schützt Sie, als Verbraucher mit der Festlegung Ihres Widerrufsrechts. In der Zusammenarbeit mit einem Wohnungs- bzw. Immobilienbesitzer bedeutet dies, dass bei Kontaktaufnahme durch Sie sozusagen eine "vertragliche Vereinbarung" entsteht. Von diesem "Vertrag" haben Sie das Recht innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückzutreten, ohne die Angabe jegwelcher Gründe. 

Das unten angefügte Formular gibt Ihnen die Möglichkeit auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Füllen Sie dieses also aus, können wir zeitnah eine Besichtigung vornehmen, möchten Sie das Formular nicht ausfüllen, so können eine Besichtigung, oder ähnliche Dienstleistungen meinerseits erst N A C H Ablauf dieser 14-tägigen Frist erfolgen.

Sollten Sie Fragen zum Widerrufsrecht oder auch zum Formular haben, nutzen Sie bitte meine Kontaktdaten.

Wissenswertes

Liebe Vermieter, Mieter, Verkäufer, Käufer und sonstige Immobilien-Interessierte!

 

An dieser Stelle möchte ich Ihnen so viele Fachinformationen als möglich liefern. Vieles kann man heutzutage "googeln". Leider gibt es jedoch nicht selten Quellen im "Netz", die entweder veraltet, unseriös, oder manchmal auch einfach unvollständig sind.

Sollten Sie hier etwas lesen was unverständlich ist, so fragen Sie mich bitte. Gerne kläre ich auf, soweit mir dies möglich ist, gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Kurz vor Fristende: Grundsteuererklärung leicht gemacht

Grundschuld – das müssen Häuslebauer wissen!

Wohnungskauf oder Hausbau – nur wenige Entscheidungen verlangen eine so gute Planung

Nachfolgend finden Sie einige Informationen zur NEUEN Heizkostenverordnung, gültig ab dem 01.12.21:

 

Heizkostenverordnung: Basis der Heizkostenabrechnung

Novelle der Heizkostenverordnung gilt ab 1.12.2021

Wann wird die HKVO angewendet?

Besenreine Wohnungsrückgabe - Mieter

MIETER:  Das müssen Sie für die besenreine Wohnungsübergabe tun

Um Ihre Wohnung besenrein zu übergeben, entfernen Sie groben Schmutz. Dabei gilt:

Saugen oder fegen Sie alle glatten Böden und saugen Sie die Teppiche ab.

Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung bleiben Sie für alle wichtigen Vertragspartner erreichbar – z.B. für Ihre Bank und Ihre Versicherung.

Entfernen Sie grobe Verschmutzungen wie etwa Speisereste, Müll und Spinnenweben (auch im Keller).

Reinigen Sie Bad und Küche, entfernen Sie dabei auch starke Verkalkungen.

Befreien Sie die Fenster von eventuellen Kleberresten.

Entfernen Sie ggf. die Schmierschicht auf Terrasse oder Balkon.

 

Was heißt besenrein übergeben?

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz. Mit ihm wird unter anderem die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die beispielsweise die Ausstellung und den Umgang mit dem Energieausweis regelt (§ 80 GEG). Neu ist allenfalls, dass die bisherigen Zweifel, ob bestimmte Pflichten auch für den Makler gelten, beseitigt sind. Mit der Erweiterung des Adressatenkreises auf Makler ist auch klar, dass diesen – neben einer Abmahnung z.B. durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) – ein Bußgeld droht, wenn die Angaben nicht gemacht oder der Ausweis nicht übergeben wird.

§ 80 GEG Wichtiges zum Energieausweis:

Die Verkäufer einer Immobilie und auch Vermieter, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Energieausweis zu beschaffen, soweit nicht ein gültiger Ausweis vorliegt (§ 80 Abs. 3 GEG). Wir als Ihre beratenden Makler können Ihnen bei der Beschaffung eines solchen Energieausweises gerne behilflich sein. Kommt der Verkäufer oder Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist keine Sanktion vorgesehen. Auch ist das Gesetz nicht in der Weise auszulegen, dass Verkauf oder Vermietung unzulässig sind oder der Makler das Objekt nicht anbieten darf. So stellt § 87 GEG – wie der bisherige § 16a EnEV – klar, dass die Pflichtangaben nur zu machen sind, wenn auch ein gültiger Energieausweis vorliegt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, liegt ein Ausweis nicht vor, sind auch keine Angaben zu machen, wobei es ratsam ist, darauf hinzuweisen, dass ein Energieausweis beauftragt wurde, zumal er bei der Besichtigung vorliegen muss.

Erwähnenswert ist bei den weiteren Neuregelungen des GeG noch das Betriebsverbot von bestimmten Heizkesseln (§ 72 GEG) Ab 2026 dürfen Ölheizungen in Bestands- und Neubauten nur noch eingebaut werden, wenn ein Teil der Wärmeversorgung auch über erneuerbare Energien sichergestellt wird (hybride Anlage) oder ein Anschluss an das Gasnetz- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist. Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Nur wenn sie vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen sie grundsätzlich nicht mehr betrieben werden.

Weitere Informationen

Das Mietermeldegesetz gilt seit dem 01.11.15:

Am 01.11.15 trat das neue bundesweit einheitliche Bundesmeldegesetz in Kraft und ersetzt die bis dato gültigen Gesetze der einzelnen Länder. Generell wird sich mit dem neuen Bundesmeldegesetz einiges ändern, zum Beispiel werden die Auskünfte des Melderegisters zu Zwecken der Werbung eingeschränkt und die Meldepflicht in Krankenhäusern wird komplett entfallen. Vor allem aber Vermieter werden deutlich mehr in die Pflicht genommen. 

 

Meldepflicht für Vermieter seit November 2015

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung stehen Vermieter nach §19 Bundesmeldegesetz in der Mitwirkungspflicht. Das heißt, dass über jede Neuvermietung eine Bescheinigung an das Meldeamt zu übermitteln ist. Die Bescheinigung erfolgt zunächst formlos und sollte folgende Daten enthalten:

Vollständiger Name und Anschrift des Vermieters Meldung, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt Vollständige Anschrift des Mietobjekts

Vollständige Namen der Mieter Die Meldung kann sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen, jedoch mit einer Frist von zwei Wochen. Wird die Frist versäumt, können Bußgelder bis zu 1.000 Euro drohen. Bescheinigt ein Vermieter aus Gefälligkeit den Bezug einer Wohnung, ohne dass tatsächlich ein Einzug stattfindet, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Was bringt das Bundesmeldegesetz?

 Das Bestellerprinzip

Seit dem 01. Juni 2015 zahlt den Wohnungsmakler, wer ihn bestellt. Mieter sind froh, weil Vermieter künftig die Provision zahlen. Für Mieter wird es trotzdem schwieriger und teurer, prophezeit Jürgen Schick, Vizepräsident des größten Maklerverbandes IVD.